Solidarpakt

Solidarpakt
So|li|dar|pakt, der (Politik):
Übereinkommen zwischen Politik, Unternehmensverbänden u. Gewerkschaften zur Finanzierung außergewöhnlicher Vorhaben durch eine möglichst sozial verträgliche Verteilung der Lasten.

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Solidarpakt,
 
zunächst im politischen Sprachgebrauch verwendeter allgemeiner Ausdruck für die Gesamtheit der 1995 zwischen dem Bund und den alten Bundesländern getroffenen (finanz-)politischen Vereinbarungen über Unterstützungsleistungen zugunsten der neuen Länder für den Zeitraum bis 2004 (auch Solidarpakt I genannt). Seit dem Solidarpaktfortführungs Gesetz vom 20. 12. 2001 hat der Begriff Solidarpakt Eingang in die Rechtssprache gefunden als Bezeichnung für die Neuregelung und Fortsetzung der Finanztransfers (Zuweisung) des Bundes an die neuen Länder bis Ende 2019 (Solidarpakt II). Insgesamt erhalten die neuen Länder nach Auslaufen des ersten Solidarpakts ab 2005 für 15 Jahre weitere Bundeshilfen in Höhe von rd. 105,3 Mrd. in Form von Sonderbedarfs-Ergänzungszuweisungen (»Korb 1«), wobei die jährlichen Beiträge ab 2009 sinken sollen. Im Gegensatz zur Förderung nach dem ersten Solidarpakt gibt es keine Bindung der Mittel an bestimmte (investive) Zwecke. Darüber hinaus hat der Bund in Aussicht gestellt, 2005-19 aus seinen jährlichen Haushaltsmitteln insgesamt bis zu 51 Mrd. für besondere Maßnahmen, v. a. im Bereich der Gemeinschaftsaufgaben, aufzubringen (»Korb 2«). Ferner wird die seit 1995 bestehende Investitionsförderung des Bundes nach dem Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost bereits ab 2002 umgestellt auf eine Auszahlung als Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisung; auch bei dieser Förderung entfällt damit die bisherige Bindung an bestimmte Verwendungen. Ab 2020 sollen die neuen Länder keine besonderen Bundesmittel mehr erhalten; auch der Fonds »Deutsche Einheit« soll dann aufgelöst werden.

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So|li|dar|pakt, der (Politik): Übereinkommen zwischen Politik, Unternehmensverbänden u. Gewerkschaften zur Finanzierung außergewöhnlicher Vorhaben durch eine möglichst sozial verträgliche Verteilung der Lasten.

Universal-Lexikon. 2012.

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